Ausbildung
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Schema zur Darstellung der Qualifizierungsstufen

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1. Werker-Ausbildung
    (Theorie und Praxis wesentlich reduziert)
2. Fachwerker-Ausbildung
    (Theorie und Praxis reduziert)
3. Teilausbildungsvertrag
    (Theorie reduziert)
4. Regelausbildung

Regelungen

Die im BAZ Esslingen angebotenen Berufe werden in den meisten Fällen als sogenannte Fachwerkerausbildungen durchgeführt.
Im Vergleich zur Regelausbildung sind bei der Fachwerkerausbildung die Anforderungen in Theorie und Praxis etwas geringer.
Bei einem Teilausbildungsvertrag entspricht die Praxis dem Regelausbildungsvertrag und die Anforderungen sind nur im Theoriebereich reduziert.

Alle Berufsabschlüsse sind von den Handwerkskammern (HWK), den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder vom Regierungspräsidium (RP) anerkannt.
Ein Wechsel in eine Regelausbildung ist unter unterschiedlichen Voraussetzungen, die mit der HWK, der IHK oder dem RP abgestimmt werden müssen, möglich.
Die Agentur für Arbeit muss der Weiterführung ebenfalls zustimmen.
Die Ausbildungsverträge werden zwischen Auszubildendem und dem BBW geschlossen.

Eine weitere Maßnahme, die das BAZ Esslingen im Auftrag der Agentur für Arbeit anbietet, sind Berufsausbildungen in so genannten außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Diese Ausbildungsgänge sind Regelausbildungen für Jugendliche, die besondere Hilfen bei einer Ausbildung benötigen.
Die Teilnehenden absolvieren ihre Ausbildung von Beginn an in Kooperationsbetrieben. Hierbei werden direkte Ausbildungsverhältnisse mit Betrieben angestrebt, do dass Ausbildungsverträge der Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH durch externe Betriebe übernommen werden. Der Berufsschulunterricht findet an den örtlichen Berufsschulen statt.

Bei der Auswahl des passenden Ausbildungsvertrages werden die Azubis von den Berufsberater/-innen der Agentur für Arbeit und den Aufnahmemitarbeiter/-innen des BAZ beraten.